Altenwerder

Das Dorf Altenwerder lag auf einer Insel im Stromspaltungsgebiet an der S¸derelbe und war etwa seit Mitte des 12. Jahrhunderts besiedelt. Der fruchtbare Marschboden und der Fischreichtum der Elbe gaben den meisten Familien eine gute Existenzgrundlage. Hinzu kamen alle m–glichen Handwerker sowie in sp”terer Zeit viele Gewerke, die in jeglicher Form mit der Schifffahrt zu tun hatten (Bootsbauer, Segelmacher, Seilerei etc.) In den 50er Jahren erreichte die Einwohnerzahl mit ca. 2.500 ihren H–chststand. Heute steht nur noch die Kirche auf Altenwerder.
Altenwerder ca. 1960, von der Alten S¸derelbe aus gesehen

Die Zerst–rung Altenwerders

Bereits zu beginn des letzten Jahrhunderts hatte der Hamburger Senat Pl”ne, den Hafen im S¸derelberaum erweitern. Allerdings war dieses Gebiet um die alte Hamburger Exklave Moorburg herum preuþisch, und Harburg und Altona ernst zu nehmende Konkurrenzh”fen.
Nach dem 1. Weltkrieg fand der Hafenausbau zun”chst nur auf Waltershof (n–rdlich von Altenwerder) statt. 1929 wurden das Marschland und Neuenfelde zum Hafenerweiterungsgebiet erkl”rt. War das territoriale Groþmachtstreben Hamburgs nur schleppend vorangekommen, so sorgten die Nationalsozialisten f¸r einen gr–þeren Rahmen mit dem Groþ-Hamburg-Gesetz von 1937 f¸r die Einverleibung der Nachbarst”dte Altona, Harburg-Wilhelmsburg und zahlreicher umliegender D–rfer, darunter auch Altenwerder.

Hafenerweiterungsgesetz

Als 1961 das Hafenerweiterungsgesetz (ab 1981 Hafenentwicklungsgesetz) beschlossen wurde, nahm in Altenwerder kaum jemand die Bedrohung, Haus und Hof zu verlieren, ernst.
Das Gesetz erm”chtigt die Hamburger B¸rgerschaft Fl”chen (Stadtteile wie z.B. Altenwerder und Moorburg) zu Hafenerweiterungsgebiete zu erkl”ren.
Die Stadt Hamburg hat sich bereits im Vorwege einer rechtsg¸ltigen Planung den Zugriff auf die privaten Grundst¸cke gesichert. Laut Gesetz besteht in diesen Gebieten eine Ver”nderungssperre, dass heiþt: Grundst¸cke d¸rfen nicht wesentlich ver”ndert und nicht bebaut werden. Ebenso d¸rfen weder bauliche Anlagen noch Betriebe errichtet oder ver”ndert werden. Haus und Hof d¸rfen nur an die Stadt Hamburg verkauft werden.

Die endg¸ltige R”umung und Zerst–rung Altenwerders

    1973
    beschlossen der Hamburger Senat und die B¸rgerschaft einstimmig in wenigen Minuten die R”umung des Dorfes, um 1985 einen neuen Containerterminal zu er–ffnen. Es wurde eine Umsiedlungsstelle eingerichtet, in der der Umsiedlungsbeauftragte mit den Mietern und Grundeigent¸mern unter Androhung der Enteignung verhandelte. Dies hinterlieþ ihre Spuren:
    1978
    wurden rund 180 Geb”ude, mehr als die H”lfte des Bestandes abgerissen. Bis 1989 waren nur noch 11 genutzte Geb”ude ¸briggeblieben.
    1993
    wurde das Planfeststellungsverfahren er–ffnet. Rund 40 Bewohner und ca. 8.000 EinwenderInnen versuchten Altenwerder zu retten.
    1995
    wird von der Wirtschaftsbeh–rde (Strom- und Hafenbau) - die gleichzeitig Planungs-, Anh–rungs- und Planfeststellungsbeh–rde ist - der Planfeststellungsbeschluss mit sofortiger Vollziehung erteilt.
    1996
    verf¸gt das Verwaltungsgericht Hamburg den Baustopp (zum Wortlaut des VG-Spruchs), der wenige Monate sp”ter vom Oberverwaltungsgericht (OVG-Spruch, 300 kByte!) wieder aufgehoben wird.
    1997
    wird mit Beginn der Aufsp¸lungen Altenwerder endg¸ltig zerst–rt.
    1998
    verlassen die letzten Bewohner Altenwerder.
Containerterminal Altenwerder 2003
Altenwerder in Zukunft

Ðber die 1995 eingereichten Klagen gegen die Hafenerweiterung, hat das Verwaltungsgericht bisher noch nicht entschieden.
Nach den Pl”nen der Hafenerweiterer soll das Nachbardorf Moorburg auch von der Landkarte verschwinden.

Hafenentwicklungsplan

 


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