Gegenanträge zur ordentlichen Hauptversammlung

am 04. April 2000 in Hamburg

Von den Aktionären Förderkreis ,,Rettet die Elbe e.V." und Bernd Moritz Hamburg, sind uns folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 2, 3 und 4 unserer ordentlichen Hauptversammlung am 04. April 2000 zugegangen. 

1. Gegenantrag zum Tagesordnungspunkt 2 ,,Verwendung des Bilanzgewinns"

Die NA setzt sich für die Schließung der Ok-Tedi-Mine ein. Zweckgebunden zur Abhilfe sozialer Folgen der Minenschließung bildet die NA eine Rücklage von 1% des Bilanzgewinns.  

Begründung:  

Unabhängige, öffentlich zugängliche Studien lassen nur den Schluss zu, dass die ökologischen Auswirkungen der Ok-Tedi-Mine ausschließlich durch deren vorzeitige Schließung wirksam abgemildert werden können. Diese Maßnahme hatte jedoch für die ansässigen Menschen verheerende wirtschaftliche Folgen. Mannigfache, auch soziale Folgewirkungen des Minenbetriebes verbieten eine Rückkehr zur vormaligen Subsistenzwirtschaft. Gelder, die aus Mitteln der Minenbetreiber für Strukturmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden, sind an den Minenbetrieb gebunden. Für dieses Dilemma tragen alle Abnehmer des Ok-Tedi-Erzkonzentrates Mitverantwortung, der sie auch finanziell gerecht werden müssen.  

2. Gegenantrag zum Tagesordnungspunkt 3 "Entlastung des Vorstandes"

Der Vorstand wird nicht entlastet.  

Begründung:  

Die NA hatte 1999 Lieferbeziehungen zur Ok-Tedi-Mine in Papua-Neuguinea. Letztere belastet den Ok-Tedi-River täglich mit etwa 80.000 Tonnen giftiger Erzrückstände sowie 120.000 Tonnen Abraum. Auswirkungen zeigen sich im gesamten Fly River System, dem Golf von Neuguinea bis zum Great Barrier Reef. Sie reichen bis zum großflächigen, irreversiblen Absterben tropischer Regenwälder. Ein Minenbetrieb im Einklang mit international üblichen Umweltstandards (z. B. Rückhaltedämmen) wäre auf Grund geographischer und klimatischer Verhältnisse unwirtschaftlich. Öffentlich zugängliche, unabhängige Studien belegen diese Sachverhalte. Die Lieferbeziehungen zur Ok-Tedi-Mine sind imageschädigend und mit dem ,,Erfolgskonzept Umweltschutz" der NA unvereinbar.  

3. Gegenantrag zum Tagesordnungspunkt 4 "Entlastung des Aufsichsrates"

Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet.  

Begründung:  

Die NA hatte 1999 Lieferbeziehungen zur Ok-Tedi-Mine in Papua-Neuguinea. Unabhängige, öffentlich zugängliche Studien lassen nur den Schluss zu, dass die ökologischen Auswirkungen der Ok-Tedi-Mine ausschließlich durch deren vorzeitige Schließung wirksam abgemildert werden können. Diese Maßnahme hätte jedoch für die ansässigen Menschen verheerende wirtschaftliche Folgen. Mannigfache auch soziale Folgewirkungen des Minenbetriebes verbieten eine Rückkehr zur vormaligen Subsistenzwirtschaft. Gelder, nie aus Mitteln der Minenbetreiber für Strukturmaßnahmen zur Verfügung gestelIt werden sind an den Minenbetrieb gebunden. Für dieses Dilemma tragen alle Abnehmer des Ok-Tedi-Erzkonzentrates Mitverantwortung.  
 

Stellungnahme der Verwaltung zu den Gegenanträgen zu den Tagesordnungspunkten 2, 3 und 4.

Die Verwaltung hält die Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 2, 3 und 4 für unbegründet.  

Die NA erzeugt in ihren modernen Anlagen In Hamburg u.a. verschiedene NE-Metalle, Metallverbindungen und insbesondere Kupfer. Sie ist hierbei im Umweltschutz einer der führenden Kupferproduzenten der Welt. Ausgangsmaterialien der Verarbeitung sind neben Recyclingmaterialien hauptsächlich Kupferkonzentrate, die bei den Minen aus Kupfererzen gewonnen werden und für die NA unverzichtbar sind. Da die NA selbst über keine eigenen Erzvorkommen verfügt, ist sie darauf angewiesen, sich diese Konzentrate weltweit zu beschaffen. Sie steht hierbei in scharfem internationalen Wettbewerb zu vielen anderen Kupferproduzenten, die zum Teil mit niedrigen Umweltstandards arbeiten und dadurch Kostenvorteile haben. Diese Konkurrenzsituation wird zusätzlich durch Wettbewerbsverzerrungen, etwa durch Schutzzölle, belastet.  

Die NA bezieht unter anderem auch Kupferkonzentrate aus Papua-Neuguinea. Der Abbau der Kupfererze In diesem Land erfolgt nach unserer Kenntnis aufgrund behördlicher Genehmigungen unter Beachtung der umweltrelevanten Bestimmungen. Die Regierung laßt sich hierbei durch internationale Organisationen wie die Weltbank beraten.  



dazu ein Aktionär 
Ergebnis der Hauptversammlung 
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