Umwelthauptstadt Hamburg
Elbvertiefung
Hamburger Hafen
Sauerstoffloch
Baden und Fische in der Elbe
Plan für die Elbe Wasserrahmenrichtlinie
Hafencity
Heavy Metall / Kupferproduktion / -Mine
Energiefragen
von Ämtern und Behörden
Sonstige Probleme
Impressum
Datenschutz




 

Ein Plan für die Elbe 2003+

Die Wasserrahmenrichtlinie - eine Chance für die Elbe ?!

Kapitelende

Inhaltsverzeichnis

1.1 Der Plan für die Elbe - update UMWELTATLAS HAMBURG 1992
Die Wasserrahmenrichtlinie
    2.1 Bestandsaufnahme
          Digitales Erhebungsmodell in hoher Auflösung zum Download
    2.2 Qualitätsziele - der gute ökologische Zustand 
    2.3 Bewirtschaftungspläne 
    2.4 Behördenorganisation
Knackpunkte
    3.1 Erheblich veränderte bzw. künstliche Gewässer 
    3.2 Wirkung auf andere Pläne 
    3.3 Emissionen 
    3.4 Ausnahmebestimmungen (Schiffsverkehr) 
    3.5 Beteiligung der Öffentlichkeit
    3.6 Die Hauptprobleme im Flussgebiet Elbe
Beispiele
    4.4 Zwischenberichte zu Teilgebieten im Hamburger Raum der Behörde für Umwelt und Gesundheit
    4.5 Bestandsaufnahme Tideelbe 2004 - eine Kritik von "Rettet die Elbe"
    4.6 Bestandsaufnahme Elbe - eine Würdigung durch "Rettet die Elbe"

1 Der Plan für die Elbe 1988

Der Förderkreis »Rettet die Elbe« hat seit seiner Gründung 1978 immer wieder auf die schlechte Situation der Elbe durch die Belastungen aus Hamburg hingewiesen. "Der meiste Dreck in der Elbe - über 95% - kommt aus der DDR und CSSR!" So oder so ähnlich stand es dagegen in den Veröffentlichungen der Umweltbehörde und der Presse. Die Handelskammer jubelte, "dieses Ergebnis wird den Kritikern den Mund stopfen" und meinte damit genau diejenigen, die nach wie vor die unzureichende Hamburger Umweltpolitik angreifen. Es wurde der Eindruck erweckt, dass es sich nur lohne, in der DDR in Umweltschutzmaßnahmen zu investieren, Hamburg aber nichts zur Sanierung der Elbe beitragen könne und nur Geld verschwende. 

Behörden-Propaganda

Mit diesem Bild versuchte die Umweltbehörde Hamburg die Öffentlichkeit gleich dreifach zu täuschen:
Hamburg als einzelne ist nicht vergleichbar mit der Summe aller oberhalb gelegenen Städte des Einzugsgebiets
Hamburg misst nur einen Teil der Schadstoffeinleitungen, die Fracht von oberhalb enthält die lückenlosen direkten und diffusen Einträge
Hamburg baggert den Hafen nicht aus, um die Gifte zu beseitigen, sondern verlagert sie an Land

Die Gespräche zwischen der DDR und BRD 1983 über eine Sanierung der Elbe scheiterten an der Frage, ob die Grenze nun in der Mitte der Elbe (wie zwischen souveränen Staaten üblich, so die DDR) oder am DDR-Ufer verlaufe (als unveränderbare Demarkation der Siegermächte, so die BRD). Der Bundesregierung ging Prinzipienreiterei über Umweltschutz. 

Um dieser Politik etwas entgegenzusetzen, haben wir 1988 ein Konzept zur Sanierung der Elbe erarbeitet. Es basierte darauf, dass man nicht wie bisher nur die Rinne Elbe betrachtet, sondern ihr gesamtes Gewässereinzugsgebiet. 

Titelblatt des ersten "Plan für die Elbe"

Die Idee war schon damals nicht neu, stand aber dem politischen Schwarze-Peter-Spiel entgegen. Im Gutachten "Ökologische Darstellung des Unterelberaums" der Firma Dornier-System (im Auftrag der Küstenländer) von 1985 wurde argumentiert, die von oberhalb einfliessende Vorflut sei zwar vierfach überlastet, die im Unterelberaum entstehende frische Vorflut könne jedoch wegen ihres geringen Volumens die von (hauptsächlich) Hamburg eingeleiteten Schadeinheiten noch schlechter verdünnen und werde 18fach überstrapaziert. Zur Erinnerung sei hier angemerkt, dass zu Zeiten der DDR und CSSR diese u.a. für die Sauerstofflöcher im Bereich der Unterelbe bei Hamburg verantwortlich gemacht wurden. Trotz der Schließung ehemaliger DDR - Betriebe und Sanierung der kommunalen Klärwerke treten seit dem Jahr 2001 Sauerstoffmangel und Fischsterben im Frühsommer wieder auf!

Das Konzept "Ein Plan für die Elbe" wurde im April 1988 in Hamburg mit Fachleuten diskutiert,  u.a. dem damaligen Hamburger Umweltsenator Jörg Kuhbier. Leider hatte seinerzeit das Umweltministerium der DDR keine Gesprächspartner ensandt. 1989 riskierte die DDR über die Gesellschaft für Natur und Umwelt ein Gespräch über den "Plan". Wir versuchten auch, Kontakte mit unabhängigen Umweltschutzgruppen der DDR zu knüpfen. Die Voraussetzungen wurden Ende 1989 gründlich geändert, die DDR und CSSR abgewickelt. Der "Plan" wurde aktualisiert 1992 im UMWELTATLAS HAMBURG veröffentlicht. 

1990 wurde die Internationale Kommission zum Schutze der Elbe (IKSE) von der Tschechischen Republik, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union eingerichtet. Gegenstand des Vertrags ist das Elbeeinzugsgebiet. Die bisher von der IKSE vorgelegten Arbeiten behandeln (bis auf Spezialfälle) die Elbe einschließlich ihrer Nebenflüsse. Schifffahrt und Fischerei wurden allerdings ausdrücklich von der Zuständigkeit der IKSE ausgenommen.

In Deutschland traten nicht alle der neuen Länder der Arbeitsgemeinschaft zur Reinhaltung der Elbe (ARGE Elbe) bei, obwohl Thüringen Anteile am Saale-Gebiet hat und Berlin sogar mit Abstand die größte Stadt im Elbegebiet ist. Die ARGE Elbe hat die Idee des Einzugsgebiets kaum in ihre Praxis umgesetzt.

Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist seit dem Jahr 2000 verbindlich für alle Staaten der EU festgelegt. Die WRRL geht von Flussgebietseinheiten aus, was für die Elbe ihr Einzugsgebiet plus das Küstengewässer an der Mündung umfasst. Mehrere Aspekte des "Plans" finden sich in expliziten Artikeln der WRRL wieder:

  • die (natürlichen) Eigenschaften des Einzugsgebiets eines Flusses (von der Quelle bis zum Meer mit allen Nebengewässern und dem Grundwasser) müssen festgestellt und alle menschlichen Tätigkeiten und ihre Auswirkungen beschrieben und bewertet werden (Artikel 5, Anhang II)
  • direkte Einleitungen und diffuse Einträge von Stoffen müssen in ihrer kombinierten Wirkung betrachtet werden (Artikel 10)
  • Qualitätsziele werden sowohl für Schadstoffkonzentrationen als auch den ökologischen Zustand (z.B. Fischbestand) definiert (Anhang V)
  • in einem Bewirtschaftungsplan wird festgelegt, wie weit die Gewässer im Einzugsgebiet genutzt und belastet, wie geschützt, und wie überwacht werden (Artikel 13, Anhang VII)
  • ungeachtet von Staats- und Verwaltungsgrenzen müssen die Behörden einen gemeinsamen Plan für das Einzugsgebiet aufstellen (Artikel 3, Anhang I)
  • die BürgerInnen sollen aktiv teilnehmen (Artikel 14)

Kapitelanfang

erstellt Juni 2003


Homepage Rettet die Elbe

zum Inhaltsverzeichnis UMWELTATLAS HAMBURG

schnappfisch

Förderkreis »Rettet die Elbe« eV


Nernstweg 22, 22765 Hamburg, Tel.: 040 / 39 30 01, foerderkreisrettet-die-elbe.de
Logo RdE Fischkutter
Home  Über uns  Alternative Hafenrundfahrt  Links  Presseerklärungen  Archiv